15.03.2023 - 02.06.2023

Sicherstellung und Verbesserung der Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung bei krisenhaften Ereignissen

Die zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Veränderte sicherheitspolitische Rahmenbedingungen, gesellschaftlicher Wandel, internationaler Wettbewerb, globale Herausforderungen wie Klimawandel und zunehmende Extremwetterereignisse sowie soziale und technologische Innovationen machen es erforderlich, dass sicherheitsunterstützende Prozesse und Sicherheitslösungen kontinuierlich weiterentwickelt und zukunftsfähig gestaltet werden. Für die zivile Sicherheit ist insbesondere die jederzeitige Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung von zentraler Bedeutung. Dies gilt vor allem auch während krisenhafter Ereignisse sowie im Falle der zivilen Verteidigung. Zahlreiche und zum Teil parallel verlaufende oder sich zeitlich überlappende Herausforderungen wie die COVID-19-Pandemie, die Starkregenereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 und der Krieg Russlands gegen die Ukraine sowie die daraus folgenden Gefährdungen für die kritischen Infrastrukturen führen zu immer komplexeren und zum Teil hybriden Sicherheitslagen. Staatliche Stellen stehen vor der Aufgabe, ad hoc sowie auf unbestimmte Zeit als Krisenmanager zu agieren und zugleich die normalen Verwaltungsfunktionen weiterzuführen sowie diese bei Bedarf anzupassen. Da die Krisenbewältigung bisher in der Regel nur auf kurzfristiges Handeln außerhalb der normalen Abläufe ausgelegt ist, werden der Staat sowie seine Verwaltungsstrukturen durch langanhaltende und parallel verlaufende oder auch kaskadierende Krisenlagen in besonderer Weise herausgefordert.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, staatliche Strukturen und Verwaltungen besser auf komplexe Lagen vorzubereiten und neue Lösungen für eine wirksamere Krisenprävention und -bewältigung sowie für die Sicherstellung einer nachhaltigen Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung zu gestalten. Von besonderer Bedeutung sind dafür die Schaffung und Förderung von Risikobewusstsein und Antizipationsfähigkeit für krisenhafte Situationen und deren Auswirkungen bereits in krisenfreien Zeiten (engl. Preparedness). Ein weiterer Fokus liegt auf einer zielgerichteten, übergreifenden Koordination und Kooperation, die ein effizientes Zusammenwirken verschiedener Verwaltungsebenen von Bund, Ländern und Kommunen über Behörden- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg genauso umfasst, wie die Zusammenarbeit mit relevanten Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft.

Zuwendungszweck ist die Förderung von Projekten, die zu einem besseren Ineinandergreifen des Risiko- und Krisenmanagements in Bund, Ländern und Kommunen beitragen. Durch die Steigerung der behördlichen Funktionsfähigkeit und der Interoperabilität auf diesen Ebenen soll ein signifikanter Beitrag zur Umsetzung der Resilienzstrategie der Bundesregierung geleistet werden. Das impliziert zum Beispiel Fragen, wie die Sicherheitsarchitektur auf verschiedenen staatlichen Ebenen rechtlich, strukturell, organisatorisch und kulturell aufgestellt ist, welche Herausforderungen sich daraus in Krisensituationen ergeben und wie Verbesserungen konkret erreicht werden können. Forschungsansätze sollen innerhalb bestehender Strukturen darstellbare Lösungen adressieren und ihre Umsetzung demonstrieren. Sie können auch Möglichkeiten für rechtliche oder strukturelle Veränderungen im Sinne politischer Handlungsempfehlungen aufzeigen.

Verantwortlicher Technologieberater

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Herr Dr. Dr. Leif Brand

VDI Technologiezentrum GmbH

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