06.12.2022 - 30.11.2023

Förderprogramm Industrielle Bioökonomie - Baustein A (2023)

Nächste Einreichungsfrist: 30.06.2023

Sie bewerben sich hiermit für eine Förderung in Modul A der "Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie".

Im Modul A wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie gefördert. Die Förderung umfasst unter anderem Nutzungsentgelte für Anlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste.

Laden Sie im Projekt-Portal bitte die folgenden Unterlagen hoch:

  • die Skizze gemäß Skizzenvorlage (als PDF),
  • ausgefüllter Schnellrechner Baustein A je Partner und ggf. LOI assoziierter Partner (bitte als PDF in einem Gesamtdokument hochladen).

Prüfen Sie zudem, ob Sie in der Skizze die folgenden Zuwendungsvoraussetzungen für Baustein A nachvollziehbar dargestellt haben:

  • Nachweis der Funktionsfähigkeit der zu erprobenden Technologie (TRL 4 – 5)
  • Zugang zu einer Mehrzweckdemonstrationsanlage zur Skalierung und Erprobung des betrachteten Prozesses im geplanten Projektzeitraum,
  • Adressierung nicht ausschließlich einer spezifischen Zielbranche.

Mit der Einreichung einer Skizze bestätigen Sie auch stellvertretend für die Projektpartner:

  • dass mit der Umsetzung der in dieser Skizze beschriebenen Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
  • dass Sie im Falle einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt dieser Folge geleistet haben.
  • dass die beteiligten Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen.
  • dass das Unternehmen/der Unternehmensverbund kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist.
  • dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt bzw. eröffnet worden ist oder ein solches Verfahren droht.
  • dass in vorangegangenen Zuwendungsverhältnissen die Nachweise über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ordnungsgemäß erbracht worden sind.
  • über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu verfügen (es sind keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen eines gegen öffentliche Haushalte gerichteten Vermögensdeliktes anhängig).

Verantwortlicher Technologieberater

Sie haben weitere Fragen?

Dr. Marc Awenius

VDI Technologiezentrum GmbH

Einreichungsfrist abgelaufen

Skizzeneinreichungen waren bis zum 30.11.2023 möglich.