16.01.2024 - 01.07.2024

Förderprogramm Industrielle Bioökonomie - Baustein C (Verbundprojekt) (2024)

Nächste Einreichungsfrist: 01.03.2024

Sie bewerben sich hiermit für eine Förderung in Modul C der "Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie".

Mit Baustein C soll die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze bis zum TRL 8 gefördert werden. Hierzu werden Durchführbarkeitsstudien zur Bewertung und Analyse des Potenzials für den Aufbau neuer bioökonomischer Wertschöpfungsnetze, Beratungsdienste (als Modellvorhaben) für die Bewertung von Prozessen, den Aufbau eines wertschöpfungsnetzübergreifenden Innovationsmanagements und die Ausarbeitung von Konzepten für die Integration von biobasierten Produkten und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze, Transfermaßnahmen und experimentelle Entwicklung zur weiteren Skalierung von neuen Verfahren in und für den industriellen Alltag (z. B. Pilotproduktionen) sowie die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen gefördert. Die Förderung erfolgt in Form von Verbundprojekten.

Für die Unterstützung des regionalen und überregionalen sowie bundesländerübergreifenden Transfers ist darüber hinaus eine Förderung von neuen Innovationsclustern (anwendungsnahe Innovationszentren) vorgesehen, die dabei unterstützen, neue skalierte biobasierte Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren. Im Rahmen der Betreuung der Innovationscluster wird neben der Verwaltung auch die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen des Wissensaustauschs, den Aufbau von Registern oder Datenbanken sowie Vernetzungsaktivitäten und die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit gefördert. Zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von Innovationsclustern haben wir eine gesonderte Einreichungsmöglichkeit geschaffen. Falls Sie diese Förderung beantragen möchten, gehen Sie bitte zurück zur Übersicht der Bekanntmachungen und wählen Sie die Option "Förderprogramm Industrielle Bioökonomie - Baustein C (Innovationscluster als Einzelvorhaben)".

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zu der hier verlinkten Förderrichtlinie zwei Änderungsbekanntmachungen erschienen sind:

Laden Sie im Projekt-Portal bitte die folgenden Unterlagen hoch:

  • die Skizze gemäß Skizzenvorlage (als PDF),
  • ausgefüllter Schnellrechner Baustein C (nur von beteiligten Unternehmen) und ggf. LOI assoziierter Partner (bitte als 1 Gesamtdokument als PDF hochladen).

Prüfen Sie zudem, ob Sie in der Skizze die folgenden Kriterien für Baustein C nachvollziehbar dargestellt haben:

  • Qualität und Neuartigkeit des Vorhabens,
  • Nachweis des erfolgreichen Einsatzes in Einsatzumgebung im Pilotmaßstab (mindestens TRL 6),
  • Alleinstellungsmerkmal des skalierten biobasierten Verfahrens beziehungsweise hieraus resultierender Produkte,
  • Verwertungsperspektive in der Region und darüber hinaus,
  • Bei Innovationsclustern: Qualität und Anzahl der am Cluster beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie ihrer Aufgaben innerhalb des Wertschöpfungsnetzes, Nachweis von Projekten in der Region mit erfolgreichem Einsatz in Einsatzumgebung im Pilotmaßstab.

Mit der Einreichung einer Skizze bestätigen Sie auch stellvertretend für die Projektpartner:

  • dass mit der Umsetzung der in dieser Skizze beschriebenen Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
  • dass die beteiligten Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen.
  • dass Sie im Falle einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt dieser Folge geleistet haben.
  • dass das Unternehmen/der Unternehmensverbund kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist.
  • dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt bzw. eröffnet worden ist oder ein solches Verfahren droht.
  • dass in vorangegangenen Zuwendungsverhältnissen die Nachweise über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ordnungsgemäß erbracht worden sind.
  • über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu verfügen (es sind keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen eines gegen öffentliche Haushalte gerichteten Vermögensdeliktes anhängig).

Verantwortlicher Technologieberater

Sie haben weitere Fragen?

Dr. Marc Awenius

VDI Technologiezentrum GmbH

Einreichungsfrist abgelaufen

Skizzeneinreichungen waren bis zum 01.07.2024 möglich.