12.09.2022 - 11.10.2022

Förderprogramm Industrielle Bioökonomie - Transfernetzwerk

Die effektive Unterstützung des Transfers von biobasierten Produkten und Verfahren in die industrielle Praxis entfaltet insbesondere vor dem Hintergrund aktueller politischer Ereignisse, wie dem Russland-Ukraine-Konflikt, und der Bestrebungen nach Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten eine große und zeitkritische Bedeutung. Diesem Umstand soll durch die Förderung eines Transfernetzwerks begegnet werden.

Das Transfernetzwerk soll eine zentrale Instanz zur Ergänzung offener Aspekte der drei Förderbausteine der Förderrichtlinie bilden. Es soll als Drehscheibe zwischen den regionalen Akteuren fungieren und die zielgruppenspezifischen Transformationspotenziale aufzeigen. Das Transfernetzwerk soll das Programm komplementieren und eine Schnittstellenfunktion zwischen den Beispielregionen, der Dialogplattform, den Fördervorhaben und weiteren relevanten Stakeholdern einnehmen. Die überregionale, deutschlandweite Dimension ist über die bisherigen Förderbausteine nicht abgedeckt und wird durch das Transfernetzwerk adressiert.

Folgende Rahmenbedingungen zur Förderung sind zu berücksichtigen:

  1. Förderung als Verbundprojekt zur umfassenden und qualifizierten Bearbeitung der Aufgabenstellung. Idealerweise ein interdisziplinärer, überschaubarer und gut steuerbarer Verbund, der verschiedene Regionen Deutschlands bereits abdeckt.
  2. Förderung öffentlicher oder nicht gewinnorientiert arbeitender Einrichtungen (Hochschulen, Forschungs- und Transfereinrichtungen, Vereine und Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts) oder im nicht-wirtschaftlichen Bereich von Einrichtungen.
  3. Förderzeitraum: zunächst 3 Jahre
  4. Höhe der Förderung:
    • Einrichtungen, die auf Kostenbasis (AZK) gefördert werden, müssen eine angemessene Eigenbeteiligung (mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten) erbringen. Bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft soll die Eigenbeteiligung mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten betragen.
    • Einrichtungen, die auf Ausgabenbasis (AZA) abrechnen, können bis zu 100 % gefördert werden.

Verantwortlicher Technologieberater

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Dr. Marc Awenius

VDI Technologiezentrum GmbH

Einreichungsfrist abgelaufen

Skizzeneinreichungen waren bis zum 11.10.2022 möglich.