24.01.2022 - 05.07.2022

Förderprogramm Industrielle Bioökonomie - Baustein B

Sie bewerben sich hiermit für eine Förderung in Modul B der "Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie".

Im Modul B werden vorbereitende Tätigkeiten für die Errichtung unternehmenseigener Single-Use-Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie gefördert. Hierzu zählen Durchführbarkeitsstudien zur Errichtung der Demonstrationsanlagen (Basic-Engineering mit Planungsunterlagen und Konzepten, SWOT-Analysen, Ressourcenplanung und Bewertung der Erfolgsaussichten als Entscheidungsgrundlage für die Investition) und die Vorbereitung der Markteinführung (Genehmigungsverfahren, Konkretisierung des Geschäftsmodells, Marktanalyse, Cash-Flow-Planung für die geplante Single-Use-Anlage). Ein strategisches Ziel ist es dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage zu schaffen.

Laden Sie im Projekt-Portal bitte die folgenden Unterlagen hoch:

  • die Skizze gemäß Skizzenvorlage (als PDF),
  •  ausgefüllter Schnellrechner Modul B je Partner und ggf. LOI assoziierter Partner (bitte als PDF in einem Gesamtdokument hochladen).

Prüfen Sie zudem, ob Sie in der Skizze die folgenden Zuwendungsvoraussetzungen für Baustein B nachvollziehbar dargestellt haben:

  • Das zugrundeliegende Verfahren hat bereits das Technology Readiness Level (TRL) 6 durch den Nachweis des erfolgreichen Einsatzes in einer Einsatzumgebung im Pilotmaßstab erreicht.
  • Es wird nicht ausschließlich eine spezifische Zielbranche adressiert.

Mit der Einreichung einer Skizze bestätigen Sie auch stellvertretend für die Projektpartner:

  • dass mit der Umsetzung der in dieser Skizze beschriebenen Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
  • dass die beteiligten Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen.
  • dass sie im Falle einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt dieser Folge geleistet haben.
  • dass das Unternehmen/der Unternehmensverbund kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist.
  • dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt bzw. eröffnet worden ist oder ein solches Verfahren droht.
  • dass in vorangegangenen Zuwendungsverhältnissen die Nachweise über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ordnungsgemäß erbracht worden sind.
  • dass sie über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu verfügen (es sind keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen eines gegen öffentliche Haushalte gerichteten Vermögensdeliktes anhängig).

Verantwortlicher Technologieberater

Sie haben weitere Fragen?

Dr. Marc Awenius

VDI Technologiezentrum GmbH

Einreichungsfrist abgelaufen

Skizzeneinreichungen waren bis zum 05.07.2022 möglich.